Häufig gestellte Fragen / FAQ

Im Zusammenhang mit der Notwendigkeit und den Kosten eines Sanitätsdienstes kommen häufig Fragen auf. Wir haben ein paar dieser Fragen für Sie zusammengestellt, um die Diskussion zu erleichtern und Ihnen auch Argumentationshilfen zu liefern sowie auch die Hintergründe zu durchleuchten:

  • Wann brauche ich überhaupt einen Sanitätsdienst?

    Wenn sie eine öffentliche Veranstaltung planen, sind Sie verpflichtet, diese bei der Gemeinde anzumelden. Das zuständige Ordnungsamt oder eine entsprechend zuständige Behörde kann je nach Einschätzung einen Sanitätsdienst vorschreiben.

    Aber: auch ohne behördliche Auflagen kann es für den Veranstalter notwendig werden oder zumindest sinnvoll sein, einen Sanitätsdienst zu bestellen. Dies geschieht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und erhöht Ihren Schutz als Veranstalter vor rechtlichen Konsequenzen. Auch verbands- oder vereinsinterne Vorschriften können einen Sanitätsdienst notwendig machen. Als sehr interessante Fundstellen zum Sanitätsdienst und der Veranstaltungsplanung greifen wir selbst gerne auf folgende Quellen zurück:

    Nicht zuletzt ausgelöst durch die tragischen Ereignisse bei der Loveparade 2010 im nordrhein-westfälischen Duisburg ist die Frage nach der Sicherheit bei Veranstaltungen mit aller Konsequenz in das kollektive Bewusstsein der Menschen zurück gekehrt. Hierzu gibt es ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes umfangreiches Projekt mit der Bezeichnung „BaSiGo“

  • Wer entscheidet, wie viele Sanitäter ich brauche?

    Eigentlich sollte bei ordnungsbehördlichen Auflagen (Auflagen- oder Genehmigungsbescheid) die Anzahl der Einsatzkräfte vorgeschrieben sein. In der Praxis ist dies allerdings sehr unterschiedlich. Bei der Bemessung des Sanitätsdienstes müssen besondere Gefährdungspotenziale in die Berechnung mit aufgenommen werden.

    Wir orientieren uns bei dem Angebot eines Sanitätsdienstes an dem in Deutschland gängigen und anerkannten „Maurer-Algorithmus“. Ergänzend plausibilisieren wir das Ergebnis mit dem „Kölner-Algorithmus“ und dem „Münchner-Algorithmus“. Was allerdings keiner dieser Algorithmen abbilden kann, sind Erfahrungswerte, welche für uns ein besonderes Kriterium darstellen.

  • Welche Anzahl an Sanitäter ist die Richtige?

    Dazu gibt es (für uns leider) keine klaren Vorgaben. Notfälle bzw. Unfälle kommen immer unerwartet, ungelegen und lassen sich nicht planen. Ob die Anzahl an Sanitätern richtig oder falsch gewählt wurde, lässt sich auch meistens erst nach der Veranstaltung sagen.

    Wir orientieren uns bei dem Angebot eines Sanitätsdienstes an dem in Deutschland gängigen und anerkannten „Maurer-Algorithmus“. Ergänzend plausibilisieren wir das Ergebnis mit dem „Kölner-Algorithmus“ und dem „Münchner-Algorithmus“. Was allerdings keiner dieser Algorithmen abbilden kann, sind Erfahrungswerte, welche für uns ein besonderes Kriterium darstellen.

    Um diese Erfahrungswerte zu überprüfen und für zukünftige Veranstaltungen zu vertiefen, erfolgt bei jedem Sanitätsdienst eine Nachbetrachtung und eine kritische Bewertung der ursprünglichen Berechnung.

    Hinweis (ohne uns selbst loben zu wollen): meistens liegen wir da gar nicht so daneben

  • Der Rettungsdienst ist doch schnell vor Ort – warum benötige ich einen Sanitätsdienst?

    Ein wesentlicher Grund ist, dass der Rettungsdienst in Baden-Württemberg bedarfsgerecht auszugestalten und für die Bevölkerung vorzuhalten ist. Für Zusatzeinsätze aufgrund von Großveranstaltungen ist diese bedarfsgerechte Vorhaltung größtenteils nicht ausgelegt.

    Als einfaches Rechenbeispiel:

    In einem Rettungsdienstbereich mit ca. 15.000 Einwohnern erhöht eine Veranstaltung mit 4.000 Besuchern den Bevölkerungsanteil um rd. 27 %. Gleichzeitig ist die Veranstaltung -je nach Veranstaltungsart- noch mit höheren Risiken und inhärenten Gefahren verbunden, was zu einer nicht mehr aufzufangenden Belastung des Rettungsdienstes führen kann.

    Ergänzend kommt hinzu, dass die Hilfsfrist in Baden-Württemberg 15 Minuten beträgt. Das bedeutet, dass nach Absetzen des Notrufes innerhalb dieser Zeit der Rettungsdienst vor Ort sein muss. Nach 3-4 Minuten ohne Sauerstoff fangen jedoch schon die ersten Zellen im Gehirn an abzusterben. Daher ist eine qualifizierte Erstversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes erforderlich.

  • Für meine Veranstaltung ist eine Brandwache vorgeschrieben. Benötige ich zusätzlich einen Sanitätsdienst?

    Spätestens wenn eine Brandwache vorgeschrieben ist, sollten sie auch über einen Sanitätsdienst nachdenken. Auch wenn die Kameraden und Kameradinnen der Feuerwehr sehr gut ausgebildet sind, so gehört die sanitätsdienstliche Versorgung nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr. Daher wird hierfür zusätzliches Personal benötigt.

    Zum Brandsicherheitswachdienst und Sanitätsdienst gibt es von der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. ein (wenn auch schon älteres) gutes Merkblatt. 

    Merkblatt „Brandsicherheitswachdienst und Sanitätsdienst bei Veranstaltungen“

  • Ich habe überwiegend erwachsene Vereinsmitglieder, die einen Führerschein haben. Daher benötige ich keinen Sanitätsdienst.

    Ohne regelmäßige Auffrischung der Erste Hilfe-Kenntnisse laufen die Notfallmaßnahmen von Ersthelfern oft nur sehr langsam ab, da die Übung fehlt. Viele Verkehrsteilnehmer haben zu ihrer Führerscheinprüfung das letzte mal einen Erste Hilfe-Kurs oder evtl. nur den Pflichtkurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen" besucht. Hinzu kommt, dass sich im Laufe der Jahre die Empfehlungen z.B. bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung ändern und aktuellen Erkenntnissen angepasst werden. Zur Auffrischung empfehlen wir den regelmäßigen Besuch eines Erste Hilfe-Trainings.
    Über 90% unserer Sanitäterinnen und Sanitäter sind hauptberuflich im Rettungsdienst oder im Krankenhaus angestellt und ergänzend nach den aktuellen Vorgaben des DRK ausgebildet und üben die Notfallversorgung regelmäßig. Im Rettungsdienst gilt eine jährliche Fortbildungspflicht von mindestens 30 Stunden.

  • Ich bekomme von den Sanitätern nicht mal eine Kopfschmerztablette - warum brauche ich dann einen Sanitätsdienst?

    Die Verordnung und Abgabe von Medikamenten ist gesetzlich geregelt und Ärzten bzw. Apothekern vorbehalten. Auch frei erhältliche Kopfschmerzmittel können bei manchen Menschen z.T. lebensbedrohliche Zustände wie z.B. Blutungen oder allergische Reaktionen hervorrufen und sind in der Regel Apothekenpflichtig. Daneben können hinter Kopfschmerzen auch ernsthafte Erkrankungen stecken, die vor der Einnahmen ggf. abgeklärt werden müssen. Der Satz „Zu Risiken und Neben­wirkungen..." gilt nicht nur in der Werbung.

  • In meinem Verein sind haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter einer Hilfsorganisation, die eine Ausbildung zum Sanitäter o.ä. haben, so dass ich keine Sanitätsdienst benötigte.

    Die Mitarbeiter verfügen zwar über den aktuellen Ausbildungsstand, i.d.R. jedoch nicht über die entsprechende Ausstattung. Darüber hinaus sind diese Mitarbeiter dann nicht im Auftrag der Hilfsorganisation, sondern als Privatperson in Ihrem Verein tätig, wodurch sich eine veränderte Situation bei versicherungstechnischen Fragen und der Haftung ergibt.

  • So ein Sanitätsdienst ist zu teuer.

    Auch wenn unsere Helfer ehrenamtlich tätig sind, entstehen uns Kosten für die Materialien sowie für die Einsatzfahrzeuge und die Aus- und Weiterbildung der Helferinnen und Helfer. Ausser Spenden erhalten wir keinerlei Zuschüsse oder Refinanzierung.

    Unser DRK-Ortsverein wird nicht durch öffentliche Gelder finanziert. Die Kosten unserer Dienstleistungen müssen wir also vollständig aus eigenen Mitteln decken. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir die Kosten an Sie als Veranstalter weitergeben.  Mit Ihrer finanziellen Unterstützung helfen Sie uns, auch weiterhin eine professionelle Erste Hilfe und Versorgung zu gewährleisten.

    Bei kleineren Sanitätsdiensten erfolgt die Abrechnung über einen Stundensatz pro Helfer, wobei die Dienste gemäß unserer Verbandsrichtlinien mit mindestens zwei Helfern besetzt werden.
    Bei größeren Veranstaltungen bieten wir Ihnen den Dienst i.d.R. über eine günstigere Pauschale an. Sie erhalten auf Wunsch ein individuell auf Sie abgestimmtes Angebot. 

  • Wie bekomme ich einen Sanitätsdienst?

    Sie können gerne hier -online- einen Sanitätsdienst anfragen. 

    Um Ihnen ein auf Sie abgestimmtes Angebot zu erstellen, bitten wir Sie, die dort gestellten Fragen zu beantworten.
    Am Ende erhalten Sie eine Zusammenfassung der von Ihnen eingegebenen Daten, welche Sie auch für Ihre Unterlagen ausdrucken können.
     

    Sie können uns aber auch gerne anrufen, eine Mail schicken oder das Anforderungsformular zuschicken.....

  • Wann muss ich den Dienst anmelden und warum so früh?

    Bitte melden Sie uns Ihre Veranstaltung Online , schriftlich oder per Email spätestens sechs Wochen vorher, damit unsere ehrenamtlichen Helfer ihre Zeit disponieren können.

    Hinweise im Veranstaltungskalender oder in der Presse sind für uns nicht verbindlich. 

    ♦ Leider hat sich die Tendenz verstärkt, dass Dienste nur 2-3 Wochen -teilweise sogar nur wenige Tage- vor der jeweiligen Veranstaltung angefragt worden sind.

    Selbstverständlich tun wir unser Möglichstes, Ihnen entgegenzukommen, und weiterhin unser Versprechen einzulösen, das für Sie Beste Angebot zu finden. 
    Die Kurzfristigkeit macht es aber sehr schwer - teilweise unmöglich - noch ehrenamtliche Helferinnen oder Helfer für die Dienste zu bekommen. Dadurch können Dienste nicht mehr oder nur mit externem Personal besetzt werden. 

    Damit wir zu der ohnehin schwierigen Personalplanung nicht auch noch unser Budget belasten müssen und somit finanziellen Verlust machen, sind wir gezwungen für kurzfristig angeforderte Dienste - Anforderungen kurzfristiger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - einen erhöhten Stundensatz zu verlangen.

    Bitte fordern Sie deshalb den Sanitätsdienst für Ihre Veranstaltung rechtzeitig bei uns an