Wann brauche ich überhaupt einen Sanitätsdienst?
Wenn sie eine öffentliche Veranstaltung planen, sind Sie verpflichtet, diese bei der Gemeinde anzumelden. Das zuständige Ordnungsamt oder eine entsprechend zuständige Behörde kann je nach Einschätzung einen Sanitätsdienst vorschreiben.
Aber: auch ohne behördliche Auflagen kann es für den Veranstalter notwendig werden oder zumindest sinnvoll sein, einen Sanitätsdienst zu bestellen. Dies geschieht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und erhöht Ihren Schutz als Veranstalter vor rechtlichen Konsequenzen. Auch verbands- oder vereinsinterne Vorschriften können einen Sanitätsdienst notwendig machen. Als sehr interessante Fundstellen zum Sanitätsdienst und der Veranstaltungsplanung greifen wir selbst gerne auf folgende Quellen zurück:
- https://eventfaq.de/sanitaetsdienst/
- https://schutt-waetke.de/veranstaltungsrecht-eventrecht/wann-braucht-man-einen-sanitaetsdienst/
Nicht zuletzt ausgelöst durch die tragischen Ereignisse bei der Loveparade 2010 im nordrhein-westfälischen Duisburg ist die Frage nach der Sicherheit bei Veranstaltungen mit aller Konsequenz in das kollektive Bewusstsein der Menschen zurück gekehrt. Hierzu gibt es ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördertes umfangreiches Projekt mit der Bezeichnung „BaSiGo“
Was passiert eigentlich bei einem Sanitätsdienst
Viele Menschen denken beim Sanitätsdienst ausschließlich an schwere Notfälle.
Tatsächlich behandeln wir bei Veranstaltungen überwiegend kleinere und mittlere Verletzungen und Erkrankungen, beispielsweise:
- Kreislaufprobleme
- Schnitt- und Platzwunden
- Insektenstiche
- Sportverletzungen
- Hitzeerschöpfung
- allergische Reaktionen
Nur ein Teil dieser Patienten muss anschließend dem Rettungsdienst oder einem Krankenhaus vorgestellt werden. Genau diese Selektion ist ein wichtiger Beitrag zur Entlastung des Gesundheitswesens.
Warum muss der Veranstalter die Kosten tragen?
Jede Veranstaltung schafft ein zusätzliches Risiko für Besucher, Teilnehmer und Helfer. Die Absicherung dieses Risikos gehört zur Verantwortung des Veranstalters.
Ein Sanitätsdienst stellt sicher, dass die Kosten für die medizinische Absicherung dort getragen werden, wo das zusätzliche Risiko entsteht. Ohne Sanitätsdienst müssten die Folgen dieses zusätzlichen Risikos durch die Allgemeinheit und den öffentlichen Rettungsdienst aufgefangen werden.
Dabei wird häufig überschätzt, welche Kosten ein Sanitätsdienst tatsächlich verursacht: Erfahrungsgemäß liegen die Kosten eines Sanitätsdienstes bei vielen Veranstaltungen deutlich unter einem Euro pro erwartetem Besucher. Bezogen auf den einzelnen Gast handelt es sich somit meist um einen sehr geringen Betrag, der jedoch einen erheblichen Beitrag zur Sicherheit der Veranstaltung leistet.
Darüber hinaus profitieren Veranstalter von einer professionellen medizinischen Absicherung, einer schnellen Versorgung im Notfall, einer Entlastung des Rettungsdienstes und einer erhöhten Rechtssicherheit im Rahmen ihres Sicherheitskonzeptes.
Die Kosten eines Sanitätsdienstes dienen daher nicht nur der Sicherheit Ihrer Veranstaltung, sondern auch einer fairen und verursachergerechten Kostenverteilung. Wer ein zusätzliches Risiko schafft, sollte auch für dessen angemessene Absicherung Sorge tragen.
Wer entscheidet, wie viele Sanitäter ich brauche?
Eigentlich sollte bei ordnungsbehördlichen Auflagen (Auflagen- oder Genehmigungsbescheid) die Anzahl der Einsatzkräfte vorgeschrieben sein. In der Praxis ist dies allerdings sehr unterschiedlich. Bei der Bemessung des Sanitätsdienstes müssen besondere Gefährdungspotenziale in die Berechnung mit aufgenommen werden.
Wir orientieren uns bei dem Angebot eines Sanitätsdienstes an dem in Deutschland gängigen und anerkannten „Maurer-Algorithmus“. Ergänzend plausibilisieren wir das Ergebnis mit dem „Kölner-Algorithmus“ und dem „Münchner-Algorithmus“. Was allerdings keiner dieser Algorithmen abbilden kann, sind Erfahrungswerte, welche für uns ein besonderes Kriterium darstellen.
Welche Anzahl an Sanitäter ist die Richtige?
Dazu gibt es (für uns leider) keine klaren Vorgaben. Notfälle bzw. Unfälle kommen immer unerwartet, ungelegen und lassen sich nicht planen. Ob die Anzahl an Sanitätern richtig oder falsch gewählt wurde, lässt sich auch meistens erst nach der Veranstaltung sagen.
Wir orientieren uns bei dem Angebot eines Sanitätsdienstes an dem in Deutschland gängigen und anerkannten „Maurer-Algorithmus“. Ergänzend plausibilisieren wir das Ergebnis mit dem „Kölner-Algorithmus“ und dem „Münchner-Algorithmus“. Was allerdings keiner dieser Algorithmen abbilden kann, sind Erfahrungswerte, welche für uns ein besonderes Kriterium darstellen.
Um diese Erfahrungswerte zu überprüfen und für zukünftige Veranstaltungen zu vertiefen, erfolgt bei jedem Sanitätsdienst eine Nachbetrachtung und eine kritische Bewertung der ursprünglichen Berechnung.
Hinweis (ohne uns selbst loben zu wollen): meistens liegen wir da gar nicht so daneben
Der Rettungsdienst ist doch schnell vor Ort – warum benötige ich einen Sanitätsdienst?
Diese Frage dürfte für viele Veranstalter eine der wichtigsten sein....
Der öffentliche Rettungsdienst wird für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung (flächendeckende Sicherstellung einer schnellen, qualifizierten und wirtschaftlichen Notfallversorgung) vorgehalten.
Zusätzliche Risiken durch Veranstaltungen sind hierbei grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Ein Sanitätsdienst übernimmt die medizinische Erstversorgung direkt vor Ort und trifft eine qualifizierte Ersteinschätzung. Dabei zeigt sich regelmäßig, dass nicht jeder Patient einen Rettungswagen oder einen Transport ins Krankenhaus benötigt.
Ohne Sanitätsdienst würde bei vielen Vorfällen vorsorglich der Rettungsdienst alarmiert werden. Dadurch würden Rettungswagen gebunden, die zeitgleich für Notfälle in der Bevölkerung benötigt werden.
Der Sanitätsdienst schließt damit die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes, entlastet die Notaufnahmen und sorgt dafür, dass Rettungsmittel für die Bevölkerung verfügbar bleiben. Gleichzeitig erhöht er die Sicherheit Ihrer Veranstaltung.Ein wesentlicher Grund ist, dass der Rettungsdienst in Baden-Württemberg bedarfsgerecht auszugestalten und für die Bevölkerung vorzuhalten ist. Für Zusatzeinsätze aufgrund von Großveranstaltungen ist diese bedarfsgerechte Vorhaltung größtenteils nicht ausgelegt.
Für meine Veranstaltung ist eine Brandwache vorgeschrieben. Benötige ich zusätzlich einen Sanitätsdienst?
Spätestens wenn eine Brandwache vorgeschrieben ist, sollten sie auch über einen Sanitätsdienst nachdenken. Auch wenn die Kameraden und Kameradinnen der Feuerwehr sehr gut ausgebildet sind, so gehört die sanitätsdienstliche Versorgung nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr. Daher wird hierfür zusätzliches Personal benötigt.
Zum Brandsicherheitswachdienst und Sanitätsdienst gibt es von der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. ein (wenn auch schon älteres) gutes Merkblatt.
Merkblatt „Brandsicherheitswachdienst und Sanitätsdienst bei Veranstaltungen“
Ich habe überwiegend erwachsene Vereinsmitglieder, die einen Führerschein haben. Daher benötige ich keinen Sanitätsdienst.
Ohne regelmäßige Auffrischung der Erste Hilfe-Kenntnisse laufen die Notfallmaßnahmen von Ersthelfern oft nur sehr langsam ab, da die Übung fehlt. Viele Verkehrsteilnehmer haben zu ihrer Führerscheinprüfung das letzte mal einen Erste Hilfe-Kurs oder evtl. nur den Pflichtkurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen" besucht. Hinzu kommt, dass sich im Laufe der Jahre die Empfehlungen z.B. bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung ändern und aktuellen Erkenntnissen angepasst werden. Zur Auffrischung empfehlen wir den regelmäßigen Besuch eines Erste Hilfe-Trainings.
Über 90% unserer Sanitäterinnen und Sanitäter sind hauptberuflich im Rettungsdienst oder im Krankenhaus angestellt und ergänzend nach den aktuellen Vorgaben des DRK ausgebildet und üben die Notfallversorgung regelmäßig. Im Rettungsdienst gilt eine jährliche Fortbildungspflicht von mindestens 30 Stunden.
Ich bekomme von den Sanitätern nicht mal eine Kopfschmerztablette - warum brauche ich dann einen Sanitätsdienst?
Die Verordnung und Abgabe von Medikamenten ist gesetzlich geregelt und Ärzten bzw. Apothekern vorbehalten. Auch frei erhältliche Kopfschmerzmittel können bei manchen Menschen z.T. lebensbedrohliche Zustände wie z.B. Blutungen oder allergische Reaktionen hervorrufen und sind in der Regel Apothekenpflichtig. Daneben können hinter Kopfschmerzen auch ernsthafte Erkrankungen stecken, die vor der Einnahmen ggf. abgeklärt werden müssen. Der Satz „Zu Risiken und Nebenwirkungen..." gilt nicht nur in der Werbung.
In meinem Verein sind (ehemalige) Helfer:innen einer Hilfsorganisation. Die haben mal eine Ausbildung gemacht
Medizinische Kenntnisse allein ersetzen keinen professionellen Sanitätsdienst.
Neben einer aktuellen Ausbildung gehören hierzu insbesondere:
- medizinische Ausrüstung
- Einsatzdokumentation
- Kommunikationsmittel
- organisatorische Einbindung
- Versicherungsschutz
- regelmäßige Fortbildungen und Einsatzerfahrung
Zudem handeln Vereinsmitglieder nicht im Auftrag einer Hilfsorganisation, sondern als Privatpersonen. Dies kann haftungs- und versicherungsrechtliche Auswirkungen für die Verantwortlichen haben.
So ein Sanitätsdienst ist zu teuer.
Ein Sanitätsdienst verursacht Kosten für Personal, Ausbildung, medizinisches Material, Fahrzeuge und Ausrüstung.
Gleichzeitig reduziert er Risiken für Veranstalter und Besucher, entlastet den Rettungsdienst und kann unnötige Rettungswagen- und Krankenhausfahrten vermeiden.
Die Kosten eines Sanitätsdienstes sind daher nicht nur ein Aufwand, sondern ein wichtiger Bestandteil eines verantwortungsvollen Sicherheitskonzeptes.
Wie bekomme ich einen Sanitätsdienst?
Sie können gerne hier -online- einen Sanitätsdienst anfragen.
Um Ihnen ein auf Sie abgestimmtes Angebot zu erstellen, bitten wir Sie, die dort gestellten Fragen zu beantworten.
Am Ende erhalten Sie eine Zusammenfassung der von Ihnen eingegebenen Daten, welche Sie auch für Ihre Unterlagen ausdrucken können.
Sie können uns aber auch gerne anrufen, eine Mail schicken oder das Anforderungsformular zuschicken.....
Wann muss ich den Dienst anmelden und warum so früh?
Bitte melden Sie uns Ihre Veranstaltung Online , schriftlich oder per Email spätestens sechs Wochen vorher, damit unsere ehrenamtlichen Helfer ihre Zeit disponieren können.
Hinweise im Veranstaltungskalender oder in der Presse sind für uns nicht verbindlich.
♦ Leider hat sich die Tendenz verstärkt, dass Dienste nur 2-3 Wochen -teilweise sogar nur wenige Tage- vor der jeweiligen Veranstaltung angefragt worden sind.
Selbstverständlich tun wir unser Möglichstes, Ihnen entgegenzukommen, und weiterhin unser Versprechen einzulösen, das für Sie Beste Angebot zu finden.
Die Kurzfristigkeit macht es aber sehr schwer - teilweise unmöglich - noch ehrenamtliche Helferinnen oder Helfer für die Dienste zu bekommen. Dadurch können Dienste nicht mehr oder nur mit externem Personal besetzt werden.
Damit wir zu der ohnehin schwierigen Personalplanung nicht auch noch unser Budget belasten müssen und somit finanziellen Verlust machen, sind wir gezwungen für kurzfristig angeforderte Dienste - Anforderungen kurzfristiger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn - einen erhöhten Stundensatz zu verlangen.
Bitte fordern Sie deshalb den Sanitätsdienst für Ihre Veranstaltung rechtzeitig bei uns an
