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Der DRK Ortsverein Pfullendorf e.V. hat eine lange Tradition in der ehemaligen freien Reichstadt. Seit 1904 engagieren sich Menschen in und um Pfullendorf für das Deutsche Rote Kreuz. Derzeit zählt unser Ortsverein 965 Mitglieder. Davon gehören 160 zu den aktiven Helfern. Wir engagieren uns vor allem im sozialen Bereich, im Sanitätsdienst, sowie im Bevölkerungsschutz.

News

Aktuelles

· Pressemitteilung

Bundesnotbremse im Kreis Sigmaringen tritt am Samstag außer Kraft: Was das jetzt bedeutet

Die Corona-Fallzahlen im Landkreis Sigmaringen sinken seit Anfang Mai kontinuierlich. Deshalb tritt am Samstag die Bundesnotbremse im Kreis außer Kraft. Das bringt einige Lockerungen mit sich.

Mit Bekanntmachung vom 20.05.2021 des Landratsamt Sigmaringen werden die Beschränkungen der Bundesnotbremse ab Samstag (0:00 Uhr) außer Kraft gesetzt. 

Welche Auswirkungen hat dies auf die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen?

Ab Samstag 0:00 Uhr gibt es viele Lockerungen. Die Ausgangssperre fällt weg. Die Kontaktbeschränkungen enfallen allerdings nicht. 

Hier die Bekanntmachung des Landratsamt Sigmaringen im Wortlaut:

20.05.2021

Die Beschränkungen der Bundesnotbremse werden ab Samstag, 0 Uhr im Landkreis Sigmaringen außer Kraft gesetzt.

Am heutigen Donnerstag hat das Gesundheitsamt amtlich festgestellt, dass die 7-​Tage-Inzidenz fünf Werktage in Folge unter 100 lag. Somit können die Einschränkungen der Bundesnotbremse am übernächsten Tag, also dem Samstag, zurückgenommen werden.

Ab Samstag 0 Uhr gibt es durch die Öffnungsstufe 1 Lockerungen in vielen Bereichen. Allem vor: Die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr fällt weg. Wichtig: Weiterhin dürfen sich aber nur 5 Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Genesene oder vollständig geimpfte Personen werden aber nicht mitgezählt.

Öffnen dürfen die Innen-​ und Außengastronomie sowie Kantinen, Beherbergungsbetriebe, Bibliotheken und Museen. Außenbereiche von Bädern, Freibäder und Badeseen und Freizeiteinrichtungen im Freien können ebenfalls öffnen. In allen Einrichtungen muss Maske getragen und müssen die Kontaktdaten übermittelt werden. Die Personenzahl wird beschränkt sein, so dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-​Nachweis möglich.

Kontaktarmer Sport im Freien ist wieder in Gruppen von bis zu 20 Personen möglich. Zu Sport-​ und Kulturveranstaltungen im Freien können bis zu 100 Personen kommen.

Der Friseurbesuch wird wieder einfacher: Es sind medizinische Masken während des gesamten Aufenthalts im Friseurladen zu tragen und damit wieder OP-​Masken zulässig. Ein tagesaktueller Schnell-​ oder Selbsttest ist nur noch erforderlich, wenn die Maske während der Dienstleistung, z.B. bei einer Rasur abgenommen werden muss.

Für den Einzelhandel sieht der Stufenplan eine Modifikation der bisherigen Regelungen aus der CoronaVO vor. Im Rahmen von Click & Meet können statt einem Kunden pro 40 qm zwei getestete (bzw. geimpfte oder genesene) Kunden ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden.

Sinkt die Inzidenz in den kommenden 14 Tagen weiter, kann die Öffnungsstufe 2 in Kraft treten. Dann gibt es Lockerungen insbesondere bei Kulturveranstaltungen in Innenräumen sowie größere Veranstaltungen im Freien. Schwimmbäder und Fitnessstudios dürfen dann wieder öffnen. In der Öffnungsstufe 3, die nach weiteren 14 Tagen mit sinkender Inzidenz in Kraft tritt, können mehr Personen zugelassen werden.

Erst wenn die Inzidenz stabil unter 50 sinkt, sind etwa wieder Treffen mit bis zu 10 Personen aus drei Haushalten oder eine vollständige Öffnung des Einzelhandels möglich.

Steigt die Inzidenz 3 Tage über 100, tritt die Bundesnotbremse wieder in Kraft und Lockerungen müssen zurückgenommen werden. Die Öffnungsschritte der Corona-​Verordnung gelten in allen Kreisen gleichermaßen. Dies bedeutet, der Landkreis kann keinen Einfluss auf Öffnungen nehmen, alle Maßnahmen sind für alle Landkreise in Baden-​Württemberg durch das Land gesetzlich vorgegeben.

Auch im Bereich des Reisens ist mittlerweile wieder mehr möglich. Einen guten Überblick bietet die App reopen EU oder die Homepage https://reopen.europa.eu/de.

Das Infektionsgeschehen im Landkreis beruhigt sich weiter, auch wenn es noch über den gesamten Landkreis und viele Lebensbereiche verbreitet ist. Nach wie vor werden Infektionen auch bei Tests auf der Arbeit, in den Schulen oder in Kitas entdeckt. Die gut etablierten Hygiene-​ und Testkonzepte helfen aber, dass oft nur wenige oder gar keine beruflichen oder schulischen engen Kontakte und damit Infektionsrisiken entstehen. Ansteckungen im Familien-​ oder Freundeskreis sind aber weiterhin zu beobachten.

(Quelle: Bekanntmachungen | Landratsamt Sigmaringen (landkreis-sigmaringen.de))

Anstehende Veranstaltungen

· Pressemitteilung

Bundesnotbremse im Kreis Sigmaringen tritt am Samstag außer Kraft: Was das jetzt bedeutet

Die Corona-Fallzahlen im Landkreis Sigmaringen sinken seit Anfang Mai kontinuierlich. Deshalb tritt am Samstag die Bundesnotbremse im Kreis außer Kraft. Das bringt einige Lockerungen mit sich.

Mit Bekanntmachung vom 20.05.2021 des Landratsamt Sigmaringen werden die Beschränkungen der Bundesnotbremse ab Samstag (0:00 Uhr) außer Kraft gesetzt. 

Welche Auswirkungen hat dies auf die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen?

Ab Samstag 0:00 Uhr gibt es viele Lockerungen. Die Ausgangssperre fällt weg. Die Kontaktbeschränkungen enfallen allerdings nicht. 

Hier die Bekanntmachung des Landratsamt Sigmaringen im Wortlaut:

20.05.2021

Die Beschränkungen der Bundesnotbremse werden ab Samstag, 0 Uhr im Landkreis Sigmaringen außer Kraft gesetzt.

Am heutigen Donnerstag hat das Gesundheitsamt amtlich festgestellt, dass die 7-​Tage-Inzidenz fünf Werktage in Folge unter 100 lag. Somit können die Einschränkungen der Bundesnotbremse am übernächsten Tag, also dem Samstag, zurückgenommen werden.

Ab Samstag 0 Uhr gibt es durch die Öffnungsstufe 1 Lockerungen in vielen Bereichen. Allem vor: Die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr fällt weg. Wichtig: Weiterhin dürfen sich aber nur 5 Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Genesene oder vollständig geimpfte Personen werden aber nicht mitgezählt.

Öffnen dürfen die Innen-​ und Außengastronomie sowie Kantinen, Beherbergungsbetriebe, Bibliotheken und Museen. Außenbereiche von Bädern, Freibäder und Badeseen und Freizeiteinrichtungen im Freien können ebenfalls öffnen. In allen Einrichtungen muss Maske getragen und müssen die Kontaktdaten übermittelt werden. Die Personenzahl wird beschränkt sein, so dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-​Nachweis möglich.

Kontaktarmer Sport im Freien ist wieder in Gruppen von bis zu 20 Personen möglich. Zu Sport-​ und Kulturveranstaltungen im Freien können bis zu 100 Personen kommen.

Der Friseurbesuch wird wieder einfacher: Es sind medizinische Masken während des gesamten Aufenthalts im Friseurladen zu tragen und damit wieder OP-​Masken zulässig. Ein tagesaktueller Schnell-​ oder Selbsttest ist nur noch erforderlich, wenn die Maske während der Dienstleistung, z.B. bei einer Rasur abgenommen werden muss.

Für den Einzelhandel sieht der Stufenplan eine Modifikation der bisherigen Regelungen aus der CoronaVO vor. Im Rahmen von Click & Meet können statt einem Kunden pro 40 qm zwei getestete (bzw. geimpfte oder genesene) Kunden ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden.

Sinkt die Inzidenz in den kommenden 14 Tagen weiter, kann die Öffnungsstufe 2 in Kraft treten. Dann gibt es Lockerungen insbesondere bei Kulturveranstaltungen in Innenräumen sowie größere Veranstaltungen im Freien. Schwimmbäder und Fitnessstudios dürfen dann wieder öffnen. In der Öffnungsstufe 3, die nach weiteren 14 Tagen mit sinkender Inzidenz in Kraft tritt, können mehr Personen zugelassen werden.

Erst wenn die Inzidenz stabil unter 50 sinkt, sind etwa wieder Treffen mit bis zu 10 Personen aus drei Haushalten oder eine vollständige Öffnung des Einzelhandels möglich.

Steigt die Inzidenz 3 Tage über 100, tritt die Bundesnotbremse wieder in Kraft und Lockerungen müssen zurückgenommen werden. Die Öffnungsschritte der Corona-​Verordnung gelten in allen Kreisen gleichermaßen. Dies bedeutet, der Landkreis kann keinen Einfluss auf Öffnungen nehmen, alle Maßnahmen sind für alle Landkreise in Baden-​Württemberg durch das Land gesetzlich vorgegeben.

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Erste Hilfe In unseren Erste-Hilfe-Kursen lernen Sie, wie Sie sich im Notfall richtig verhalten und Leben retten können.

Mit einer Mitgliedschaft unterstützen Sie unsere Arbeit..... Wir hätten die passende Jacke für Dich! Egal ob in der Bereitschaft, im Jugendrotkreuz, der Blutspende, ........

Erfahren Sie hier mehr über unseren Sanitätsdienst.

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